Um so wichtiger und beliebter Mieterstrom in der Wohnungswirtschaft wird, um so mehr Mythen gibt es auch zu dem Thema. Unternehmen sind sich unsicher, ob sie zu Energieversorgern werden, welche Steuern anfallen und wie viel Arbeit das Projekt ist. Wir haben in diesem Blogartikel die häufigsten Mythen gesammelt und klären auf.
Mythos 1: Wohnungsunternehmen werden durch Mieterstrom zum Energieversorger.
Wenn ein Wohnungsunternehmen Mieterstrom anbietet, wird es in der Tat im rechtliche Sinne zum Energieversorger, es erhält spezifisch den kleinen Versorgerstatus. Mit diesem Status kommen bestimmte Pflichten, einschließlich Einhaltung von Vorschriften zur Stromlieferung, dem Abschluss von Lieferverträgen mit den Mietern und der Einhaltung der Abrechnungs- und Meldepflichten.
ABER Mieterstromprojekte, insbesondere solche, die eine bestimmte Leistungsgrenze nicht überschreiten, können von bestimmten regulatorischen Verpflichtungen befreit werden. Dazu kommt, dass viele Anbieter, wie auch AMPEERS ENERGY, Unternehmen in der Wohnungswirtschaft helfen, die richtigen Prozesse aufzusetzen und zu verwalten. Zusätzliche Ressourcen innerhalb des Unternehmens sind also nicht immer zwingend notwendig.
Mythos 2: Ich habe dann jede Menge Meldepflichten.
Grundsätzlich haben Wohnungsunternehmen, die Mieterstrommodelle anbieten bestimmte Meldepflichten. Zum Beispiel müssen die PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden, die Anlage muss in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden und es müssen jährliche Meldungen zur jährliche Meldungen zur Stromsteuer erfolgen.
ABER auch hier gilt: Die richtigen Partner können Ihnen bei diesen Meldepflichten unter die Arme greifen und kennen die Prozesse.
Mythos 3: Die Gewerbesteuer steht mir im Weg.
Ja, Unternehmen, die Mieterstrommodelle anbieten, müssen in der Regel Gewerbesteuer zahlen, da die Vermarktung von Strom als gewerbliche Tätigkeit gilt.
ABER es gibt spezifische Regelungen und Freibeträge, die je nach Unternehmensstruktur und Umfang der Tätigkeit variieren können. Wohnungsunternehmen, die ausschließlich Mieterstrom in kleinem Umfang anbieten, können so von der Gewerbesteuer befreit sein, wenn die Einnahmen aus der Stromlieferung 20% an den Gesamteinnahmen des Unternehmens nicht überschreiten.
Mythos 4: Es ist leichter und lukrativer die Dächer zu verpachten.
Bei der Verpachtung übernimmt ein Dritter (zum Beispiel ein Energieversorger oder ein Investor) die Investitionskosten, den Betrieb und das Risiko der Anlage, oft auch Contracting genannt. Das Wohnungsunternehmen erhält dafür eine feste Pachtzahlung, ohne sich um die technischen, rechtlichen oder steuerlichen Aspekte des Stromverkaufs kümmern zu müssen.
ABER der Nachteil an der Verpachtung von Dachflächen liegt darin, dass das Wohnungsunternehmen auf direkte Erträge aus dem Verkauf von Strom verzichtet. Durch die Verpachtung erhält das Unternehmen nur eine feste Pachtzahlung, während der Betreiber der PV-Anlage die gesamten Einnahmen aus der Stromproduktion einstreicht. Außerdem verliert das Unternehmen die Möglichkeit, die Stromkosten für die Mieter zu senken, den Strom selber für Wärmepumpen zu nutzen und gleichzeitig das eigene Portfolio im Bereich der erneuerbaren Energien auszubauen. Langfristig könnten die Einnahmen aus einem Mieterstrommodell also höher sein als die Pachteinnahmen.
Mythos 5: Um das umzusetzen brauche ich Ressourcen (personell und finanziell) die ich nicht habe.
Mieterstrom ist ein neues Geschäftsmodell, natürlich bedeutet das den Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen. Es benötigt Experten für Energiemanagement, rechtliche Fragen, Vertragsgestaltung und Abrechnung. Finanziell müssen Sie in die Planung, Installation und Wartung der PV-Anlagen investieren sowie möglicherweise in Abrechnungssysteme und Kundenservice.
ABER dieser Aufwand kann wie oben bereits erwähnt auch von dritten Partein übernommen werden. AMPEERS ENERGY bietet mit dem PV-Komplett Angebot zum Beispiel an, die komplette Planung, Ausführung und Inbetriebnahme der PV-Anlagen inklusive Netzanschlusses und Messkonzept zu übernehmen. Außerdem gibt es bei Bedarf eine eigenkapitalfreie Finanzierung mittels Pachtmodell.
Mythos 6: Die Reststromversorgung ist extrem komplex.
Die Reststromversorgung, also die Versorgung der Mieter mit Strom, wenn der Mieterstrom nicht ausreicht, ist in der Tat komplex. Sie erfordert eine nahtlose Integration mit dem öffentlichen Netz, um sicherzustellen, dass immer genügend Strom zur Verfügung steht. Zudem müssen genaue Abrechnungen erfolgen, um die Kosten für den zugekauften Strom korrekt an die Mieter weiterzugeben. Dies erfordert technische Lösungen, die den genauen Verbrauch überwachen und den Reststrombedarf automatisch aus dem Netz beziehen können.
ABER auch hier können Wohnungsunternehmen sich Unterstützung suchen. „Bei AMPEERS ENERGY kümmern wir uns um die Prozesse rund um das Thema Reststrom und stehen unseren Kunden jederzeit für Fragen zur Verfügung”, erklärt so Sophia Rohbogner, Projektleiterin für Mieterstromprojekte.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema Mieterstrom haben, kommen Sie gerne direkt auf uns zu oder informieren Sie sich hier!