Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ampeers Energy GmbH
Datum: 30.08.2023
A. Allgemeiner Teil
1. Ausschließlichkeitsklausel
Allen Angeboten und sonstigen Willenserklärungen von Ampeers Energy liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Andere (abweichende, entgegenstehende oder ergänzende) als diese AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn diesen ausdrücklich schriftlich von Ampeers Energy zugestimmt wird.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Ampeers Energy ist es gestattet, zur Erbringung eigener Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Die Subunternehmer werden nach den Maßgaben der deutschen Gesetze (z.B. Datenschutz, Mindestlohn, Kinderarbeit) beschäftigt. Für Subunternehmer die im Angebot explizit als optionale Zusatzleistungen (z.B. Hardware oder Managed Services) aufgelistet werden, gelten deren eigene AGBs.
2.2 Realisierte Projekte können von den Parteien in gemeinsamem Interesse nach vorheriger Abstimmung für Marketingzwecke genutzt werden. Informationen zu den besonderen preislichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sind hiervon ausdrücklich ausgenommen und unter den Parteien vertraulich zu behandeln.
3. Haftung
3.1 Ampeers Energy haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer von Ampeers Energy übernommenen Garantie.
3.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Ampeers Energy der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3.3 Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern von Ampeers Energy abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch Ampeers Energy, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird Ampeers Energy von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
3.4 Für den Fall, dass Leistungen von Ampeers Energy von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der verwendetem Zugangsdaten oder der Meldung über deren Verlust oder Diebstahl und der unverzüglichen Sperrung durch Ampeers Energy, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
3.5 Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet Ampeers Energy nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, und außerdem – in der Summe für alle schadensbegründenden Ereignisse in einem Jahr – begrenzt auf die Hälfte der Summe der Entgelte für dieses Jahr. Satz 1 gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
3.6 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
3.7 Eine weitergehende Haftung von Ampeers Energy besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung von Ampeers Energy für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1, 2 vorliegen.
3.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.
3.9 Ziffer 3 gilt auch für die persönliche Haftung bei Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
3.10 Zwischen Ampeers Energy und Kunde entsteht durch diese Vereinbarung weder ein Gesellschafts- noch ein Handelsvertreterverhältnis.
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung und alle gestellten Rechnungen sind jeweils 14 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
5. Kündigung
5.1 Die Kündigung bedarf in jedem Fall der elektronischen Schriftform.
5.2 Die Parteien haben die ihnen von der jeweils anderen Partei überlassenen Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist
6. Datenschutz
6.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Hierbei gilt die jeweils aktuellste Version der Datenschutzrichtlinien von Ampeers Energy, abrufbar auf der Unternehmenswebsite.
6.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der DSGVO gegenüber seinen Kunden und Vertragspartnern verantwortlich.
6.3 Sollte Ampeers Energy im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, werden die Parteien eine von Ampeers Energy zur Verfügung gestellte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO abschließen.
6.4 Die Parteien sind berechtigt, die Tatsache ihrer Zusammenarbeit offenzulegen. Die Bestimmungen des § 1 bleiben unberührt.
7. Force Majeure
Ampeers Energy ist von jeglichen Verpflichtungen in Verbindung mit Lieferfristen im Falle von Ereignissen höherer Gewalt oder von Ereignissen, die auf dem Firmengelände des Kunden oder seiner Zulieferer auftreten und eine Unterbrechung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zur Folge haben, wie z.B. Pandemien und, Epidemien (insbesondere Covid-19), IT-Sicherheitsvorfälle, Aussperrungen, Streik, Krieg, Embargos, Feuer, Flut, Maschinenunfälle, Ausschussteile im Herstellungsprozess, Unterbrechung oder Verzug des Transports oder der Beschaffung von Rohstoffen, Energie oder Bauteilen, oder von sonstigen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von Ampeers Energy oder seiner Zulieferer liegen, für die Dauer dieses Ereignisses befreit.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privat- /Kollisionsrechts und UN-Kaufrechts (United Nations Convention on the international Sales of Goods, Wien 11.04.1980).
8.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Schriftform Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Entgegen § 127 Abs. 2 BGB reichen zur Wahrung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung oder ein Briefwechsel nicht aus.
8.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
8.4 Beide Parteien verpflichten sich, ihre gegenseitigen Verpflichtungen zur vollen Zufriedenheit des jeweils anderen nach Sinn und Zweck dieses Vertrages zu erfüllen. Sollten Missverständnisse oder Fehler auftreten, wird jede Partei alles Erforderliche tun, um die entstandenen Schwierigkeiten zu beseitigen.
8.5 Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, sind alle Kosten, einschließlich Auslagen und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Verhandlung, Unterzeichnung und Durchführung dieses Vertrages und der darin vorgesehenen Rechtsgeschäfte entstehen, einschließlich sämtlicher Beratungskosten, von dieser Partei selbst zu tragen.
8.6 Ampeers Energy wird berechtigt, den Kunden in Ihrer Kommunikation als Referenzkunden aufzuführen, um auf die wirtschaftliche Beziehung hinzuweisen. Hierzu darf der Name und das Firmenlogo des Kunden eingesetzt werden. Nach Rücksprache mit dem Kunden darf AMPEERS ENERGY Details zu Referenzprojekte;n mit dem Ziel einer gemeinsamen Kommunikation und zu Werbezwecken nennen. Dem Kunden steht es frei, dem jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Jegliche nicht-personenbezogenen Daten dürfen von Ampeers Energy GmbH zu eigenen Zwecken, inklusive der Weiterentwicklung der Produkte und zu Marketingzwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten sind hiervon explizit ausgenommen.
8.7 Ampeers Energy ist berechtigt, die AGB jederzeit anzupassen. Ampeers Energy wird den Kunden rechtzeitig informieren und die Änderungen mitteilen. Der Kunde kann im Fall einer Anpassung der AGB innerhalb eines Monats den Änderungen widersprechen. Wenn der Kunde nicht widerspricht, gelten nach einem Monat die geänderten AGB. Ampeers Energy wird den Kunden in der Mitteilung der Anpassung auch auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Fristablaufs hinweisen.
8.8 Ampeers Energy gewährleistet eine tägliche Datensicherung für SaaS-Softwareprodukte und eine Versionsspeicherung für mindestens 180 Tage bei Beratungsprodukten.
8.9 Der Kunde ist mit der Nutzung der elektronischen Kommunikationswege (z.B. E-Mail, Datenraum, Videokonferenz) für die Korrespondenz mit Ampeers Energy einverstanden. Allgemeine Risiken der elektronischen Telekommunikation (Vertraulichkeitsrisiken, Datenverlust) sind dem Kunden bewusst. Sofern der Kunde für die Kommunikation mit Ampeers Energy keine elektronischen Wege wünscht, so hat er dies Ampeers Energy schriftlich mitzuteilen.
8.10 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München (Landgericht München I).
B. Besonderer Teil SaaS
Alle hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden zusätzlich zu den im Allgemeinen Teil genannten AGBs Anwendung.
1. Vertragsgegenstand SaaS
1.1 Ampeers Energy gewährleistet und gestattet dem Kunden die Nutzung, den Funktionsumfang und die Einsatzbedingungen nach jeweiliger Leistungsbeschreibung und geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ampeers Energy.
1.2 Ampeers Energy übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Benutzerdokumentation in elektronischer Form. Die Benutzerdokumentation ist zudem jederzeit während Nutzung der Software einsehbar und kann in einem gängigen Format innerhalb der Benutzeroberfläche des jeweiligen Produktes heruntergeladen werden.
1.3 Ampeers Energy wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der vom Kunden der Daten vornehmen. Es gilt die jeweils aktuellste Datenschutzrichtlinie von Ampeers Energy, abrufbar auf der Unternehmenswebsite.
1.4 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der in dem Angebot genannten Software (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) von Ampeers Energy in der jeweils aktuellsten Version zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service, "SaaS"), wie ausschließlich im Angebot und in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Ampeers Energy stellt dem Kunden die Nutzung der SOFTWARE die
SOFTWARE verbleibt stets auf dem Server von Ampeers Energy. Ampeers Energy schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden. Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme und Nutzung der SOFTWARE verantwortlich.
1.5 Das Design des Frontend ist Ampeers Energy vorbehalten und wird laufend optimiert, um die Nutzererfahrung zu verbessern.
1.6 Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, weitere bereits bestehende bzw. zukünftig entwickelte Leistungen kostenpflichtig zu buchen. Hinsichtlich Leistungsumfang und Bepreisung werden sich die Parteien separat verständigen.
1.7 Die Leistungserbringung beinhaltet einen Kundenservice für die Unterstützung bei der Nutzung der SOFTWARE. Der Umfang und nähere Konditionen des Kundenservice ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
2. Nutzungsumfang und -rechte SaaS
2.1 Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die unbegrenzte Anzahl an Nutzern einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
2.2 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.
2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder die Software zu dekompilieren. Ziffer 2.1 bleibt davon unberührt.
2.4 Alle Erweiterungen, Weiterentwicklungen, Anpassungen, Ergänzungen oder sonstige Änderungen der Software, einschließlich die Erstellung neuer Module oder Plug-Ins sowie die damit verbundenen Rechte stehen ausschließlich Ampeers Energy zu.
2.5 Der Kunde erhält keinen Objekt- oder Quellcode an der Software, noch erhält er die Dokumentation von Algorithmen und weiteren Dokumenten, die eine Offenlegung der implementierten Software bzw. die Rechte daran bedeuten würden.
3. Pflichten von Ampeers Energy, Funktionsumfang und Gewährleistung SaaS
3.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) und der AGBs von Ampeers Energy.
3.2 Der Kunde hat Ampeers Energy jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
3.3 Neben den in Abschnitt 1.1 referenzierten Leistungen wird Ampeers Energy die SOFTWARE auch pflegen.
3.4 Die Installation der Software schuldet Ampeers Energy nicht, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart.
3.5 Ampeers Energy führt regelmäßig Wartungen an der Software durch und wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, es sei denn aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
3.6 Ampeers Energy kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Ampeers Energy wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
3.7 Ampeers Energy gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
3.8 Die Verfügbarkeit der SOFTWARE beträgt 98 % im Monatsmittel bezogen auf den Kalendermonat. Nicht verfügbar ist die SOFTWARE, wenn sie vom Kunden nicht genutzt werden kann, obwohl die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der SOFTWARE am Übergabepunkt und zu ihrer Nutzung durch den Kunden sichergestellt sind. Ampeers Energy wird die SOFTWARE pflegen; eine damit verbundene Nutzungseinschränkung bleibt bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
3.9 Falls Fehler an der Software auftreten, sind diese anhand der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fehlerklassen zu kategorisieren. Die Parteien werden die Fehlerkategorisierung mit kaufmännischer Sorgfalt gemeinsam vornehmen. Soweit sich die Vertragsparteien nicht einig sind, bestimmt Ampeers Energy vorläufig die Fehlerkategorie. Diese ist zunächst maßgeblich für die in der Leistungsbeschreibung definierten Reaktions- und Behebungszeiten. Ampeers Energy wird den Fehler entsprechend der Fehlerkategorie bearbeiten. Hiervon unberührt ist das Recht jeder Vertragspartei, der Fehlerkategorisierung der anderen Partei binnen fünf Werktagen zu widersprechen.
3.10 Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von Ampeers Energy im Rechenzentrum maßgeblich.
3.11 Ampeers Energy wird die in der SOFTWARE gespeicherten Daten täglich sichern.
3.12 Der Funktionsumfang der SOFTWARE ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sofern der Kunde einen geänderten, zusätzlichen oder reduzierten Leistungsumfang wünscht, wird Ampeers Energy dies prüfen. Grundsätzlich werden alle Änderung des Leistungsumfangs dokumentiert, kommuniziert und terminiert. Möchte Ampeers Energy dem Wunsch einer Anpassung des Leistungsumfanges nachkommen, wird er dem Kunden nach eigenem Ermessen ein schriftliches Angebot für den Abschluss einer Beauftragung vorlegen. Aus dem Angebot ergeben sich insbesondere Änderungen zur Vergütung und zum ursprünglich vereinbarten Terminplan. Das Angebot wir durch schriftliche Beauftragung des Kunden wirksam und Ampeers Energy beginnt mit der Leistung.
3.13 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und, soweit kein Widerspruch zum Angebot besteht, aus der Leistungsbeschreibung. Auftragserteilungen an sonstigen Projektbeteiligten (z.B. eines Architekten oder Projektsteuerers), die für den Kunden tätig sind, gelten nur, wenn der Kunde diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
4. Pflichten des Kunden, Bereitstellung erforderlicher Informationen SaaS
4.1 Der Kunde wirkt bei der Anpassung auf die kundenspezifischen Anforderungen und bei der Inbetriebsetzung der SOFTWARE mit. Der Kunde hat Ampeers Energy unverzüglich über Mängel/Fehler an der SOFTWARE schriftlich zu unterrichten.
4.2 Für die Empfangnahme am Übergabepunkt und die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der SOFTWARE ist einzig der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte abzulegen.
4.3 Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht und den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen verhindern. Ein unberechtigter Zugriff ist Ampeers Energy unverzüglich mitzuteilen. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der IT-Sicherheit hinweisen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
4.5 Der Kunde wird für den Zugriff und die Nutzung der SOFTWARE Zugangsdaten erhalten. Vom Kunden oder seiner Mitarbeiter festgelegte Passwörter müssen aus mindestens acht Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritten zu schützen und zu verwahren.
4.6 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen der bereitgestellten Daten vorzunehmen.
4.7 Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich erbringen.
5. Vertragsabschluss, Laufzeit, Kündigung SaaS
5.1 Der Vertrag beginnt mit dem auf der Bestellung angegebenen Datum und gilt für die vertraglich festgelegte Laufzeit.
5.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist in den ersten zwei Jahren nach Vertragsschluss ausgeschlossen („Mindestlaufzeit“).
5.3 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in elektronsicher Schriftform gekündigt wird (frühestens zum Ende der Mindestlautzeit).
5.4 Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil zuvor schriftlich abgemahnt und erfolglos aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. Unwesentliche Mängel der SOFTWARE sowie unwesentliche Verstöße gegen die Verfügbarkeitsklausel aus § 3 dieser AGBs berechtigten nicht zur fristlosen Kündigung durch den Kunden.
6. Haftung, Rechtsmängel, Freistellung und Sperre SaaS
6.1 Ampeers Energy gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Ampeers Energy wird dem Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird Ampeers Energy unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
6.2 Ampeers Energy ist zur sofortigen Sperre der Nutzung der Software berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzung rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Ampeers Energy von einem solchen Verdacht in Kenntnis setzen. Ampeers Energy hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
6.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bestehende Mängel an der SOFTWARE wird ausgeschlossen.
C. Besonderer Teil Beratung
Alle hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden zusätzlich zu den im Allgemeinen Teil genannten AGBs Anwendung.
1. Vorbemerkungen
1.1 Zur Umsetzung konkreter Maßnahmen bietet Ampeers Energy neben den Software-Lösungen auch Beratungsleistungen an, die nachfolgend geregelt werden.
1.2 Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher und arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Vielmehr beansprucht die Ampeers Energy die volle Entscheidungsfreiheit und unternehmerische Unabhängigkeit bei der Erbringung ihrer Dienstleistung für Dritte. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche und soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Über den Leistungsgegenstand hinausgehende Leistungen, insbesondere Ortsbegehungen oder anderweitige Reisetätigkeiten, sind nicht Teil dieses Vertrages und werden daher von Ampeers Energy auch nicht geschuldet.
2.2 Ampeers Energy ist zur Erbringung des Leistungsgegenstandes verpflichtet. Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist Ampeers Energy jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung des Leistungsgegenstandes, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Die Leistungserbringung durch Ampeers Energy erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Kunden.
2.3 Ampeers Energy ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Ampeers Energy wird dies dem Kunden allerdings vor Einschaltung eines Dritten als Subunternehmer schriftlich anzeigen.
2.4 Ampeers Energy ist grundsätzlich in Abstimmung mit dem Kunden berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten. Ampeers Energy ist aber nicht berechtigt, eigenständig Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Eine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kunden sowie zu Weisungen gegenüber Mitarbeitern/innen besteht nicht. Etwaige Ausnahmen hiervon bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird der Ampeers Energy bei der Erbringung des Leistungsgegenstandes durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, unterstützen. Der Kunde wird insbesondere der Ampeers Energy die erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
3.2 Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich erbringen.
4. Vergütung
4.1 Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche der Ampeers Energy im Zusammenhang mit der Erbringung des Leistungsgegenstandes abgegolten. Kosten für Ortsbegehungen sowie anderweitige Reisetätigkeiten sind von der Vergütung nicht umfasst und werden von Ampeers Energy gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Alle in Ziffer 3.1 und 3.2 genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.