Datum: 19.05.2021
Präambel
Ampeers Energy GmbH, Nymphenburger Str. 107a, 80636 München („Ampeers Energy„) erbringt für den Kunden SaaS-Dienstleistungen im Bereich Energiemanagement und -abrechnung.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung der in dem Angebot genannten Software (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) von Ampeers Energy in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service, „SaaS„) und gegebenenfalls Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von Ampeers Energy, wie ausschließlich im Angebot und in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Ampeers Energy stellt dem Kunden die Nutzung der SOFTWARE am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums von Ampeers Energy („Übergabepunkt“) zur Verfügung, die SOFTWARE verbleibt stets auf dem Server von Ampeers Energy. Ampeers Energy schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Kunden. Der Kunde ist für die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme und Nutzung der SOFTWARE verantwortlich.
1.2 Ampeers Energy ist es gestattet, zur Erbringung eigener Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Die Subunternehmer werden nach den Maßgaben der deutschen Gesetze (z.B. Datenschutz, Mindestlohn, Kinderarbeit) beschäftigt. Für Subunternehmer die im Angebot explizit als optionale Zusatzleistungen (z.B. Hardware oder Managed Services) aufgelistet werden, gelten deren eigene AGBs.
1.3 Das Design des Frontend ist Ampeers Energy vorbehalten und wird laufend optimiert, um die Nutzererfahrung zu verbessern. Die Darstellung der SOFTWARE wird durch Ampeers Energy – und soweit wie aus Sicht von Ampeers Energy möglich – an das Corporate Design des Kunden angepasst. Hierzu wird der Kunde entsprechende Materialien wie Logo, standardisierte Vorlagen etc. vorlegen, die nach Absprache ggf. weiter angepasst werden, und räumt hiermit alle notwendigen Rechte Ampeers Energy ein, welche dies annimmt.
1.4 Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, weitere bereits bestehende bzw. zukünftig entwickelte Leistungen kostenpflichtig zu buchen. Hinsichtlich Leistungsumfang und Bepreisung werden sich die Parteien separat verständigen.
1.5 Die Leistungserbringung beinhaltet einen Kundenservice für die Unterstützung bei der Nutzung der SOFTWARE. Der Umfang und nähere Konditionen des Kundenservice ergeben sich aus Anlage A.
1.6 Realisierte Projekte können von den Parteien in gemeinsamem Interesse nach vorheriger Abstimmung für Marketingzwecke genutzt werden. Informationen zu den besonderen preislichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sind hiervon ausdrücklich ausgenommen und unter den Parteien vertraulich zu behandeln.
§ 2 Nutzungsrechte
2.1 Ampeers Energy räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nur an Dienstleister derer sich der Kunden zur Ausübung seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit bedient, unterlizenzierbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
2.2 Weder erhält der Kunde den Objekt- oder Quellcode der SOFTWARE, noch erhält er die Dokumentation von Algorithmen und weiteren Dokumenten, die eine Offenlegung der implementierten Software bzw. die Rechte daran bedeuten würden.
2.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen oder die SOFTWARE zu dekompilieren. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Davon unberührt ist die Regelung in § 2.1.
2.4 Alle Erweiterungen, Weiterentwicklungen, Anpassungen, Ergänzungen oder sonstige Änderungen der SOFTWARE, einschließlich die Erstellung neuer Module oder Plug-Ins, sowie alle sonstigen auf Grundlage dieses oder im Zusammenhang mit oder bei Gelegenheit dieses Vertrages entstandenen Arbeitsergebnisse und die damit verbundenen Rechte (insgesamt die „Arbeitsergebnisse“), stehen ausschließlich Ampeers Energy zu. Dies gilt auch für Arbeitsergebnisse, die teilweise oder ganz auf Vorschläge, Mitwirkungen, Kundenspezifika, Aufträgen, Knowhow, Geschäftsgeheimnissen oder Bestellungen des Kunden zurückgehen. Der Kunde räumt Ampeers Energy, die dies annimmt, vorsorglich das ausschließliche, unwiderrufliche, abgegoltene, übertragbare, unterlizenzierbare, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Arbeitsergebnisse, jeweils einschließlich Umarbeitungen, in allen bekannten und noch unbekannten Nutzungsarten, einschließlich SaaS, zu vervielfältigen, umzuarbeiten, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und sonst zu verwerten, und verzichtet auf etwaige Namensnennungen. Ampeers Energy steht auch das Recht zu, Patente oder Marken oder sonstige Schutzrechte anzumelden. Der Kunde erbringt etwaige Mitwirkungshandlungen.
§ 3 Pflichten von Ampeers Energy, Funktionsumfang und Gewährleistung
3.1 Neben den in Abschnitt 1.1 referenzierten Leistungen wird Ampeers Energy die SOFTWARE auch pflegen.
3.2 Die Verfügbarkeit der SOFTWARE beträgt 98 % im Monatsmittel bezogen auf den Kalendermonat. Nicht verfügbar ist die SOFTWARE, wenn sie vom Kunden nicht genutzt werden kann, obwohl die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der SOFTWARE am Übergabepunkt und zu ihrer Nutzung durch den Kunden sichergestellt sind. Ampeers Energy wird die SOFTWARE pflegen; eine damit verbundene Nutzungseinschränkung bleibt bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Ampeers Energy wird Pflege- und Wartungsarbeiten in üblicherweise nutzungsarmen Zeiten durchführen und diese mindestens drei Tage zuvor durch Mitteilung in der SOFTWARE oder per E-Mail ankündigen, soweit deren Durchführung zu anderen Zeiten oder eine sofortige Durchführung ohne Ankündigung nicht zwingend erforderlich ist, zum Beispiel aus Gründen der IT-Sicherheit.
3.3 Falls Fehler an der Software auftreten, sind diese anhand der Anlange B aufgeführten Fehlerklassen zu kategorisieren. Die Parteien werden die Fehlerkategorisierung mit kaufmännischer Sorgfalt gemeinsam vornehmen. Soweit sich die Vertragsparteien nicht einig sind, bestimmt Ampeers Energy vorläufig die Fehlerkategorie. Diese ist zunächst maßgeblich für die in Anlage B definierten Reaktions- und Behebungszeiten. Ampeers Energy wird den Fehler entsprechend der Fehlerkategorie bearbeiten. Hiervon unberührt ist das Recht jeder Vertragspartei, der Fehlerkategorisierung der anderen Partei binnen fünf Werktagen zu widersprechen.
3.4 Ampeers Energy wird die in der SOFTWARE gespeicherten Daten mindestens wöchentlich sichern.
3.5 Der Funktionsumfang der SOFTWARE ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sofern der Kunde einen geänderten, zusätzlichen oder reduzierten Leistungsumfang wünscht, wird Ampeers Energy dies prüfen. Grundsätzlich werden alle Änderung des Leistungsumfangs dokumentiert, kommuniziert und terminiert. Möchte Ampeers Energy dem Wunsch einer Anpassung des Leistungsumfanges nachkommen, wird er dem Kunden nach eigenem Ermessen ein schriftliches Angebot für den Abschluss einer Beauftragung vorlegen. Aus dem Angebot ergeben sich insbesondere Änderungen zur Vergütung und zum ursprünglich vereinbarten Terminplan. Das Angebot wir durch schriftliche Beauftragung des Kunden wirksam und Ampeers Energy beginnt mit der Leistung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und soweit kein Widerspruch zum Angebot besteht aus der Leistungsbeschreibung. Auftragserteilungen an sonstigen Projektbeteiligten (z.B. eines Architekten oder Projektsteuerers), die für den Kunden tätig sind, gelten nur, wenn der Kunde diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 4 Pflichten des Kunden, Bereitstellung erforderlicher Informationen
4.1 Der Kunde wirkt bei der Anpassung auf die kundenspezifischen Anforderungen und bei der Inbetriebsetzung der SOFTWARE mit. Der Kunde hat Ampeers Energy unverzüglich über Mängel/Fehler an der SOFTWARE schriftlich zu unterrichten
4.2 Für die Empfangnahme am Übergabepunkt und die Nutzung der SOFTWARE ist einzig der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzende Inhalte abzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen zu verhindern. Ein unberechtigter Zugriff ist Ampeers Energy unverzüglich mitzuteilen. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung der IT-Sicherheit hinweisen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
4.4 Der Kunde wird für den Zugriff und die Nutzung der SOFTWARE Zugangsdaten erhalten. Vom Kunden oder seiner Mitarbeiter festgelegte Passwörter müssen aus mindestens acht Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten und Passwörter geheim zu halten und dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritten zu schützen und zu verwahren.
4.5 Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich erbringen.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
5.1 Eine Abschlagszahlung der Einrichtungsgebühr (brutto), in Höhe von 50 % wird mit Unterzeichnung des Angebots fällig. Eine weitere Rechnung über die dann fällig werdenden restlichen 50 % fertigt Ampeers Energy aus, sobald Ampeers Energy die Einrichtung der SOFTWARE für abgeschlossen erklärt hat.
5.2 Ergänzend zu den Entgelten nach Abschnitt 5.1 erhebt Ampeers Energy eine Jahrespauschale, entweder in Form einer „Pay-per-use-Gebühr“ pro eingebundenen Zähler (AE Local Supplier) oder einer „Lizenzgebühr“ pro eingebundenem Microgrid (AE District Manager). Die Höhe der Jahrespauschale richtet sich nach den im Angebot vereinbarten Preisen und wird jeweils für ein Jahr im Voraus berechnet. Die zu zahlende „Pay-per-use-Gebühr“ basiert dabei auf einer gemeinsamen Schätzung von Ampeers Energy und dem Kunden und wird vor der regulären Betriebsaufnahme der SOFTWARE festgelegt. Am Ende eines Kalenderjahres wird die tatsächliche Nutzung durch Ampeers Energy anhand der SOFTWARE festgestellt und eine Verrechnung gegenüber der jährlichen Vorauszahlung findet statt.
5.3 Alle gestellten Rechnungen werden nach einer Frist von 14 Tagen nach Eingang ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig.
5.4 Einwendungen gegen die Abrechnung der von Ampeers Energy erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Ampeers Energy zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Ampeers Energy wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 6 Vertragsabschluss, Laufzeit, Kündigung
6.1 Der Vertrag beginnt mit dem auf der Bestellung angegebenen Datum und gilt für unbestimmte Zeit.
6.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist in den ersten zwei Jahren nach Vertragsschluss ausgeschlossen.
6.3 Das Recht der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil zuvor schriftlich abgemahnt und erfolglos aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. Unwesentliche Mängel der SOFTWARE sowie unwesentliche Verstöße gegen die Verfügbarkeitsklausel aus § 3 dieser AGBs berechtigten nicht zur fristlosen Kündigung durch den Kunden.
6.4 Eine Kündigung ist nur schriftlich durch unterschriebenen und postalisch übermittelten Brief möglich.
6.5 Die Parteien verpflichten sich nach Vertragsbeendigung zur Übergabe sämtlicher Unterlagen und Informationen, die ihr von der anderen Partei im Rahmen dieses Vertrages übermittelt wurden.
§ 7 Haftung
7.1 Für den Fall, dass Leistungen von Ampeers Energy von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der verwendetem Zugangsdaten oder der Meldung über deren Verlust oder Diebstahl und der unverzüglichen Sperrung durch Ampeers Energy, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
7.2 Ampeers Energy ist zur sofortigen Sperre der Nutzung der SOFTWARE berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Nutzung rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Ampeers Energy von einem solchen Verdacht in Kenntnis setzen. Ampeers Energy hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
7.3 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bestehende Mängel an der SOFTWARE wird ausgeschlossen.
7.4 Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet Ampeers Energy nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, und außerdem – in der Summe für alle schadensbegründenden Ereignisse in einem Jahr – begrenzt auf die Hälfte der Summe der Entgelte für dieses Jahr. Satz 1 gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7.5 Ampeers Energy haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsverluste, Betriebsstörungen, vertragliche Ansprüche von Dritten, Nutzungsausfallschäden, finanzielle Aufwendungen und Folgeschäden.
7.6 Zwischen Ampeers Energy und Kunde entsteht durch diese Vereinbarung weder ein Gesellschafts‐ noch ein Handelsvertreterverhältnis.
§ 8 Datenschutz
8.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der DSGVO gegenüber seinen Kunden und Vertragspartnern verantwortlich.
8.2 Sollte Ampeers Energy im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, werden die Parteien eine von Ampeers Energy zur Verfügung gestellte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO abschließen.
8.3 Die Parteien sind berechtigt, die Tatsache ihrer Zusammenarbeit offenzulegen. Die Bestimmungen des § 1 bleiben unberührt.
§ 9 Force Majeure
Ampeers Energy ist von jeglichen Verpflichtungen in Verbindung mit Lieferfristen im Falle von Ereignissen höherer Gewalt oder von Ereignissen, die auf dem Firmengelände des Kunden oder seiner Zulieferer auftreten und eine Unterbrechung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zur Folge haben, wie z.B. Pandemien und, Epidemien (insbesondere Covid-19), IT-Sicherheitsvorfälle, Aussperrungen, Streik, Krieg, Embargos, Feuer, Flut, Maschinenunfälle, Ausschussteile im Herstellungsprozess, Unterbrechung oder Verzug des Transports oder der Beschaffung von Rohstoffen, Energie oder Bauteilen, oder von sonstigen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von Ampeers Energy oder seiner Zulieferer liegen, für die Dauer dieses Ereignisses befreit.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privat- /Kollisionsrechts und UN-Kaufrechts (United Nations Convention on the international Sales of Goods, Wien 11.04.1980).
10.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126b BGB); die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Entgegen § 127 Abs. 2 BGB reichen zur Wahrung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung oder ein Briefwechsel nicht aus.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
10.4 Beide Parteien verpflichten sich, ihre gegenseitigen Verpflichtungen zur vollen Zufriedenheit des jeweils anderen nach Sinn und Zweck dieses Vertrages zu erfüllen. Sollten Missverständnisse oder Fehler auftreten, wird jede Partei alles Erforderliche tun, um die entstandenen Schwierigkeiten zu beseitigen.
10.5 Soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, sind alle Kosten, einschließlich Auslagen und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Verhandlung, Unterzeichnung und Durchführung dieses Vertrages und der darin vorgesehenen Rechtsgeschäfte entstehen, einschließlich sämtlicher Beratungskosten, von dieser Partei selbst zu tragen.
10.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die diese kommerziellen Bedingungen gelten, und Erfüllungsort ist München.
Anlage 1: Umfang des Supports
Hotline und Ticket-System: Der Servicesupport ist sowohl über eine Hotline telefonisch erreichbar als auch über ein Ticket/Mailingsystem. Hierüber kann der Kunde Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Serviceleistungen stellen hier Problemanalyse, Problembehandlung oder einfache Beratungen dar.
Des Weiteren wird unter Hotline ebenfalls die telefonische Beratung verstanden, die durch das Servicepersonal von Ampeers Energy durchgeführt wird.
Im Rahmen dieser Erreichbarkeit wird ein First-Level Support erbracht. Ampeers Energy wird den Kunden im Rahmen der Support-Leistungen bei Fragen zur Bedienung der SOFTWARE unterstützen. Es wird kein Support für Kunden von Kunden erbracht. Die Erreichbarkeit des Supports hängt von dem gegenwertigen Anfragevolumen und den bereitstehenden Kapazitäten ab.
E-Mail: servicedesk@ampeersenergy.de
Telefon: 089 1241 7079
Fernwartung: Führt die Hotline nicht zur Lösung des Problems, besteht die Möglichkeit der Fernwartung. Hierbei ist vorab durch den Kunden sicherzustellen, dass eigene Verfehlungen ausgeschlossen werden und ein Defekt in der SOFTWARE selbst vorliegt.
Reaktionszeiten:
Innerhalb der normalen Arbeitszeiten werktags Mo – Fr 8:00 bis 17:00 Uhr beträgt die Reaktionszeit:
für Fernwartung: 4 Stunden
Außerhalb der normalen Arbeitszeiten beträgt die Reaktionszeit für Fernwartung oben genannte Regelungen ab Beginn des nächsten Werktags.
Weitergehende Leistungen, die nicht Teil dieses Vertrags sind, werden mit einem pauschalen Stundensatz von 100 EUR netto in Rechnung gestellt.
Anlage B: Fehlerklassen
Fehlerklasse 1 (kritisch): Die Nutzung der gesamten abzunehmenden Software oder bestimmter abgrenzbarer Komponenten bzw. wesentlicher Funktionalitäten der Software ist unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt, so dass dadurch bei produktivem Einsatz ein ernstzunehmender Schaden für die Kunden oder deren Kunden wahrscheinlich wäre und/oder die Werkleistung möglicherweise eine ernstzunehmende Gefährdung des IT- oder operativen Betriebes mit hoher Wahrscheinlichkeit verursacht; Umgehungslösungen existieren nicht. Ampeers Energy wird unverzüglich mit der Analyse der Fehlerursache beginnen und unverzüglich sowie nach besten Kräften (auch unter Zuhilfenahme zusätzlicher eigener oder durch Subunternehmer beigesteuerte Ressourcen) für eine Abhilfe bezüglich des Fehlers sorgen.
Fehlerklasse 2 (hoch): Die Durchführung eines spezifizierten Arbeitsablaufs (in Verbindung mit den nicht-funktionalen Anforderungen) ist nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Nur unerheblich ist eine Beeinträchtigung, wenn sie keine nennenswerte Beeinträchtigung der Produktivität, Kosten oder Bearbeitungszeit verursacht. Eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung kann auch durch eine ausreichende Mehrzahl (mindestens zwei) von Fehlern der Klassen 3 und/oder 4 hervorgerufen werden. Ampeers Energy wird unverzüglich mit der Analyse der Fehlerursache beginnen und innerhalb einer angemessenen Frist sowie nach besten Kräften (auch unter Zuhilfenahme zusätzlicher eigener oder subunternehmerbeisteuernder Ressourcen) für eine Abhilfe bezüglich des Fehlers sorgen.
Fehlerklasse 3 (mittel): Die Nutzung der Software für die Geschäftsprozesse der Kunde ist eingeschränkt, ohne dass dadurch der Einsatz der Software für die Aufgaben der Kunden oder für deren Kunden insgesamt ausgeschlossen wäre. In geringem Umfang kann die Software für die Aufgaben der Kunde mit einem angemessenen Mehraufwand genutzt werden. Es sind keine Arbeitsabläufe entsprechend den Maßstäben aus Fehlerklasse 2 verletzt. Umgehungslösungen existieren, um die Zeit bis zur Behebung des Fehlers zu überbrücken. Ampeers Energy wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Fehlerklasse 4 (niedrig): Bei Gebrauch der Software werden durch den Fehler lediglich unbedeutende und vernachlässigbare Auswirkungen auf die Aufgaben der Kunde verursacht. Der Fehler hat keine – mehr als nur unwesentlichen – Auswirkungen auf die Funktionalität und verursacht keine wirtschaftlichen Nachteile für die Kunde. Ein Fehler der Fehlerklasse 4 wird als Fehler der Fehlerklasse 3 behandelt, wenn der Fehler nicht innerhalb einer Frist von wenigstens 8 Wochen behoben wird. Ampeers Energy wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen.
Ampeers Energy GmbH
Nymphenburger Str. 107a
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Zweigniederlassung Münster
Ludgeristraße 110
48143 Münster
Betriebsstätte Erfurt
c/o KrämerLoft GmbH & Co.KG
Bahnhofstraße 15
99084 Erfurt